Zum biblischen Zeugnis über Homosexualität
Ulrich Wilckens

Das biblische Zeugnis
Es gibt in der Bibel zwar nur wenige Stellen, an denen von Homosexualität ausdrücklich die Rede ist. Aber sie stimmen darin überein, dass gleichgeschlechtlicher Verkehr Gottes Willen widerspricht. Im Alten Testament gilt nach 3.Mose 18,22 und 20,13 als „Gräuel“, wenn „ein Mann bei einem Manne liegt wie bei einer Frau“. Das strikte Verbot steht zum Schluss einer Reihe von Formen unerlaubten Geschlechtsverkehrs im Umkreis der Familie und Sippe. Bei heidnischen Völkern war Geschlechtsverkehr unter Männern – wie auch mit Tieren (V. 23) – durchaus üblich, in Israel galt es als „schändlicher Frevel“, den das Volk Gottes grundsätzlich zu meiden hat. Darum steht die ganze Verbotsreihe am Anfang und am Schluss unter der Überschrift des heiligen Namens Gottes: „Ich bin der Herr, euer Gott“ (2.Mose 3,14; 20,2). Überdies zeigt die Geschichte von Abrahams Neffen Lot (1.Mose 19), dass sexuelle Gewalt gegen Männer in einer Stadt wie Sodom geradezu zum Herrschaftsanspruch Einheimischer gegen Fremde gehörte.
Im Neuen Testament stellt der Apostel Paulus in Römer 1,26f. in entsprechender Schärfe gleichgeschlechtlichen Verkehr als besonders „schändlich“ unter allen Sünden der heidnischen Menschheit heraus, die als Strafe „den Tod verdienen“ (V. 32) und nach 1.Korinther 6,9f. vom Heil des Reiches Gottes ausschließen (so auch in 1.Timotheus 1,10). An beiden Stellen betont Paulus, dass Christen aus dieser tödlichen Verhaftung unter der Macht der Sünde durch Christ Sühnetod befreit worden sind (Römer 3,21—26 nach 1,18-3,20) und kraft des Heiligen Geistes an Christi Auferstehungsleben teilhaben (1.Korinther 6,9). Darum sollen Christen sich in ihrer Lebensführung total von ihrer heidnischen Umwelt unterscheiden; es ist für sie ganz ausgeschlossen, in ihrem Tun dorthin wieder zurückzufallen: Es ist ihre Vergangenheit, von der sie durch die reinigende und heiligende Wirkung der Taufe ein für alle Mal los und ledig geworden sind (1.Korinther 6,9; vgl. 1.Thessalonicher 4,3ff.).
Heute gibt es eine Tendenz, die biblische Verurteilung gleichgeschlechtlichen Verkehrs so einzuschränken, dass dieser nicht als ganzer, sondern nur in gewissen Ausnahmefällen verboten sei. In 3.Mose 18,22 und 20,13 wie auch in Römer 1,26f. gehe es lediglich um Prostitution in heidnischen Tempeln; in 1.Korinther 6,9 und 1.Timotheus 1,10 um Päderastie (Knabenliebe). Dass das Erste nicht zutrifft, zeigt der Zusammenhang des Textes ganz eindeutig: Die lange Reihe von Verboten in 3.Mose 18,22 betrifft sexuelle Vergehen in aller Breite; und so hat das „Liegen eines Mannes bei einem Mann“ wie erst recht sexueller Verkehr mit Tieren (3.Mose 18,13) keinerlei Bezug zu Vorgängen in heidnischen Kultstätten.
Erst recht gilt das für den Römerbrief. Der Apostel führt hier die These von 1,18 aus: die ganze Menschheit ist als Folge ihrer Abkehr von Gott dem Zorngericht Gottes verfallen (1,18-32). Ihre Sünde besteht einerseits im Götzendienst, in kultischer Verehrung selbstgemachter Götterbilder statt des lebendigen Gottes in seiner einzigartigen „Herrlichkeit“ (V. 19-25), andererseits in einer Fülle von Gottes Willen widersprechendem Tun (V. 26-32). Paulus hebt zu Beginn in 1,26f. gleichgeschlechtlichen Verkehr deswegen besonders hervor, weil sich hier in der Verkehrung der natürlichen Gegebenheit des Unterschieds von Mann und Frau die Abkehr von Gottes Schöpferwillen besonders augenfällig zeigt. Für jeden Juden war klar, dass die in der griechisch-römischen Welt übliche und moralisch unanstößige Homosexualität unter allen sexuellen Vergehen für die Sünde der Heiden besonders typisch sei. Dieses Urteil teilten auch die ersten Christen mit den Juden. Deswegen brauchte Paulus es in seinen Briefen nicht eigens zu begründen. Ebenso gehören bereits in jüdischer Überlieferung Götzendienst als Abkehr von dem einzig-einen Gott und Unrecht gegen Mitmenschen so fest zusammen, wie es in den beiden Tafeln der Zehn Gebote vorgegeben ist (2.Mose 20,2-11 und 12-17). Es kann also keine Rede davon sein, dass Paulus wegen des engen Zusammenhangs von Götzendienst und Homosexualität in Römer 1,19-25 und 1,26f. an Prostitution in heidnischen Tempeln gedacht hätte.
In 1.Korinther 6,9 zeigt sich der gleiche Zusammenhang von Götzendienst und sexuellen Verfehlungen, an die sich dann ebenso eine Fülle anderer Sünden anschließt. Die sexuellen Sünden fasst Paulus hier zuerst allgemein als außerehelichen Geschlechtsverkehr jedweder Art zusammen und hebt dann mit zwei Worten homosexuellen Verkehr besonders hervor, in wörtlicher Übersetzung „Weichlinge“ und „mit Männern Schlafende“. Wahrscheinlich ist das erste ein populäres Wort und das zweite eine konkrete Beschreibung. Die auf Päderastie eingeschränkte Übersetzung im Luthertext („Lustknabe“ und „Knabenschänder“) ist deswegen verfehlt, weil von Jünglingen (griechisch „paides“) nicht ausdrücklich die Rede ist. Weil „Knabenliebe“ unter griechischen Gebildeten als besonders edel und ästhetisch lustvoll galt, ist diese sicherlich mitgemeint, aber nicht ausschließlich. Dass jedenfalls homosexuelle Praxis im Blick steht und nicht nur „Neigung“, zeigt auch das in dieser Hinsicht eindeutige zweite Wort.

Die Aufgabe des Verstehens
Soweit zur Auslegung der biblischen Stellen. Damit ist jedoch die Aufgabe des Verstehens noch nicht erfüllt. In der Tat kann es mit der bloßen Aneinanderreihung von Einzelstellen nicht getan sein – es muss nach dem Grund für die besonders scharfe Verurteilung gleichgeschlechtlichen Verkehrs gefragt werden. Viele Kritiker machen sich freilich nicht diese Mühe, sondern meinen, es bedürfe allein der Feststellung, dass zur biblischen Zeit Homosexualität im Sinne heutiger Erfahrung und Bedeutung noch nicht bekannt gewesen sei und das biblische Zeugnis deswegen für unsere Gegenwart nicht von Belang sei. Das trifft aber nicht zu. Gleichgeschlechtlicher Verkehr ist damals in der gleichen Breite, vom brutalen Koitus bis hin zu erotisch verfeinerten Formen, praktiziert worden wie in homosexuellen Kreisen heute. Und auf die Praxis als solche kommt es in der Bibel an. Freundschaften unter Männern und unter Frauen ist dagegen nirgends verboten – im Gegenteil! Als Beispiel dafür, dass zu Freundschaft auch Erotik gehören darf, mag auf die Geschichte von König Saul in 1.Samuel 16,14ff. hingewiesen werden, der den jungen David wegen seiner Schönheit und Musikalität „sehr lieb gewann“ (V. 21). Und im Neuen Testament nennt Jesus seine Jünger seine „Freunde“ (Johannes 15,14); und „der Jünger, den Jesus liebte“ liegt beim Abschiedsmahl als einziger „zu Jesu Brust“ (Johannes 13,23.25). Damit ist sicherlich ein besonderes Verhältnis zwischen diesem Jünger und Jesus angedeutet, keinesfalls aber ein sexuelles. Wer das behauptet, hat vom Geist des Johannesevangeliums nichts verstanden.

Der Sinn der Sexualität
Warum aber gilt in der ganzen Bibel Homosexualität in besonderer Schärfe als Sünde? Um das zu verstehen, bedarf es einer Ausweitung auf den Sinn von Sexualität überhaupt. Nach dem Schöpfungsbericht ist der Mensch von Gott als „Mann und Weib“ geschaffen mit dem Auftrag: „Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und macht sie euch untertan!“ Nur aus dem Geschlechtsverkehr von Mann und Frau entstehen Kinder; und so soll es nach dem Schöpferwillen sein: Aus dem einen Menschenpaar soll eine Familie werden und aus der Gemeinschaft von Familien eine verantwortliche Kultur des Umgangs mit allem, was Gott geschaffen hat. In diesem Sinn ist der Mensch „Bild Gottes“. Nach 1.Mose 2,24 hat die sexuelle Vereinigung, in der Mann und Frau „ein Fleisch“ werden, den Sinn, dass aus ihr ein hilfreiches Zusammenleben beider erwachsen soll. Diese Einheit schützt Gott, indem er diesen Mann und diese Frau zu lebenslanger Ehe verbindet und jeden Ehebruch verbietet (2.Mose 20,14). Jesus hat dieses Gebot gegenüber der jüdischen Rechtstradition verschärft (Markus 10,6-9) und sittlich radikalisiert (Matthäus 5,27f.). Im ganzen Urchristentum galt daher die Einehe als allein legitime Lebensform des Zusammenlebens von Mann und Frau und jedweder außerehelicher Geschlechtsverkehr als „Unzucht“ – und deswegen jeder gleichgeschlechtliche Verkehr als Sünde. Nicht nur im Blick auf all die (heute recht zahlreichen) Fälle von homosexuellen Beziehungen neben einer Ehe, sondern auch weil die schöpfungsgemäße Bestimmung der Geschlechtsorgane zur Zeugung und Empfängnis von Kindern und überhaupt die ganze Beziehung der beiden Geschlechter zueinander und durch beides der gute Wille des Schöpfers für das Leben der Menschen „verkehrt“ wird (Römer 1,26f.). In homosexuellen Verbindungen ist Nachwuchs gänzlich ausgeschlossen, während Ehepartner auch dort, wo sie heute zunächst ein selbstbezogenes Geschlechtsleben führen, in dem sie die Entstehung von Kindern bewusst ausschließen, dieses Verhalten später ändern können, dass es für Kinder offen wird. Dies als „Biologismus“ abzutun, zeugt von merkwürdiger Abwertung der Leiblichkeit des Menschen. Es gehört nun einmal zum biologisch-„natürlichen“ Wesen des Menschen, dass nur aus der sexuellen Vereinigung von Mann und Frau Nachwuchs entstehen kann. Deswegen hat nicht nur die Kirche, sondern auch der Staat allen Grund, die Institution Ehe – und nur sie – grundgesetzlich zu schützen.

Wenn homosexuelle Paare sich zu dauerhafter gegenseitiger Treue verpflichten, so ist das gewiss ein wichtiges Element dessen, was eine Ehe bestimmen soll. Doch kann dies eine Gleichstellung mit der Ehe begründen? Überdies sollte nicht an der Tatsache vorbeigesehen werden, dass heute nach internationalen Erhebungen lebenslange Treubeziehungen unter Homosexuellen wesentlich seltener sind, als dies leider auch bei Ehepaaren der Fall ist. Ja, eine große Mehrheit von Homosexuellen lebt mit ständig wechselnden oder mit mehreren Sexualpartnern nebeneinander. Und: knapp zwei Drittel aller Aids-Infektionen in Deutschland sind auf ungeschützten Sex zwischen Männern zurückzuführen, stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung fest; eine enorme Menge, wenn man bedenkt, dass homosexuelle kaum mehr als fünf Prozent der Bevölkerung ausmachen.

Auch eine Adoption von Kindern oder die Mitnahme eigener Kinder in die homosexuelle Partnerschaft kann eine Gleichheit homosexueller Gemeinschaften mit Ehen keineswegs „vervollständigen“. Denn Kinder brauchen, um seelisch unbeschadet aufzuwachsen, eine Frau als Mutter und einen Mann als Vater. Es sind realitätsferne Idealbilder, die von Vertretern der Homosexuellenbewegung der Öffentlichkeit vor Augen geführt werden, um eine allgemeine Anerkennung der Gleichheit und Gleichwertigkeit homosexueller „Lebenspartnerschaften“ mit Ehen zu erreichen. Den homosexuellen Menschen wäre mehr gedient, wenn man die oft schweren inneren Nöte, die mit dieser „Lebensform“ zumeist verbunden sind, der Öffentlichkeit zugleich auch mit bekanntmachte. Das würde dem mitmenschlichen Verstehen dienen, dessen sie nicht weniger bedürfen, um in ihrer Menschenwürde ernstgenommen zu werden, als viele Ehepartner in unserer modernen Lebenswelt. Christliche Liebe jedenfalls darf gleichgeschlechtlich lebende Menschen nicht aus hilfreicher Seelsorge ausschließen, wenn diese sich ihr nicht von sich aus entziehen. Christliche Seelsorge würde aber unwahrhaftig, wenn sie ihnen verschwiege, dass es nach dem Urteil Gottes Sünde ist, wenn sie ihre homosexuelle Lebensweise als „völlig normal“ erachten und dafür von Gott und den Menschen Anerkennung fordern. Gott gewährt in seiner Gnade gewiss Sündern aller Art und Schwere seine Vergebung. Ebenso gewiss aber schenkt er nur denen seine Vergebung, die sich von Herzen annehmen und alles daransetzen, ihr Leben zu ändern. Toleranz für Menschen, die sündigen wollen, kennt er nicht. und es gibt hinreichend Ergebnisse psychotherapeutischer Behandlung, die erweisen, dass Homosexualität keineswegs ein unumkehrbares „genetisches Schicksal“ ist, sondern dass diejenigen, die unter ihr leiden und dies zugeben, von ihr frei werden können.

Was ist Sünde?
Für viele Menschen heute klingt es nach schwerer persönlicher Kränkung, wenn sie hören, dass ihr Handeln, für das sie doch selbst verantwortlich sind, vor Gott Sünde sei. Deswegen bedarf es zum Schluss noch einer Erklärung, was nach biblischem Verständnis Sünde ist. In der Geschichte von der Entstehung der Sünde im Paradies wird mit tiefsinniger Symbolik erzählt: Adam und Eva wollten nicht nur Gottes Gabenreichtum genießen, sondern selbst „sein wie Gott“ und selbst darüber entscheiden können, was gut und was böse ist (1.Mose 3,5). Wer heute meint, er habe selbst das Recht, diejenigen sexuelle Lebensform zu wählen, die er als ihm gemäß, als für ihn gut beurteilt, der denkt und handelt, wie Adam und Eva. Dies fragten nicht einmal, ob es nicht einen für ihr Leben guten Sinn habe, dass Gott sich die Entscheidung, was gut und was böse ist, selbst vorbehalten hat. Sie wollten keine Entscheidung über sich, sie wollten selbst entscheiden und Gott als ihren Herrn loswerden. Wir wissen heute um die vielen Fehlentscheidungen in der Geschichte einer Menschheit, die sich für allmächtig hält, auch um die vielen Differenzen im Urteil über Gut und Böse. Nur in Gottes Weisheit und Liebe liegt das Wissen, was für alle Menschen gut ist, und dass, wenn die Menschen darüber je nach ihren eigenen Interessen entscheiden, das, was die einen als gut für sich erachten und entsprechend handeln, für andere böse Folgewirkungen hat. Egozentrik und Egoismus ist die Wurzel der Sünde, die Böses anrichtet: Böses als Ungehorsam gegen Gottes Willen und Böses, das Menschen Menschen antun.
Das gilt gerade auch für die Sexualität als dem Bereich menschlichen Lebens, in dem es am sensibelsten und folgerichtigsten um das Wohl des Menschen geht, nicht nur um das Wohl für sich selbst, sondern auch um das der Kinder. Christen wissen – oder sollten wissen -, dass die Sexualität nur gelingen kann im Gehorsam dem Willen Gottes gegenüber und in der Geborgenheit der Liebe Christi als dem Herzen ihrer ehelichen Gemeinschaft. Der Apostel Paulus sagt das so: „Euer Leib ist ein Tempel des Heiligen Geistes, der in euch ist und den ihr von Gott habt. So gehört ihr nicht euch selbst. Denn ihr seid teuer erkauft, darum preist Gott mit eurem Leibe!“ (1.Korinther 6,19f.)

Das hier Ausgeführte dient lediglich einem Verstehen der biblischen Texte und er begründeten Abwehr falscher Auslegungen. Zum Gesamtthema gibt es empfehlenswerte Veröffentlichungen: z. B. Christel Ruth Vonholdt, Homosexualität verstehen, in: Bulletin. Nachrichten aus dem Deutschen Institut für Jugend und Gesellschaft (2006) sowie auch die Beiträge im Sonderheft: Männliche Sexualität (2005); Klaus Baschang, Kirche, Homosexualität und Politik, ideaDokumentation 3/2010; Andreas Späth (Hrsg.), … und schuf sie als Mann und Frau. Kirche in der Zerreißprobe zwischen Homo-Lobby und Heiliger Schrift (2011).

Durch die mit dem Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland vom Beginn dieses Jahres geschaffenen Fakten, wonach gleichgeschlechtliche Paare sich in dieser Landeskirche kirchlich trauen lassen können, erhält die Ausarbeitung des Lübecker Altbischofs und geachteten Professors für Neues Testament, Ulrich Wilckens, bedrückende neue Brisanz. Der Beschluss kam mit großer Mehrheit zustande: von 211 stimmberechtigten Mitgliedern stimmten lediglich sieben dagegen und enthielten sich elf. Damit sind homosexuelle Partnerschaften mit der Ehe gleichgestellt. Bislang war seit dem Jahr 2005 „nur“ eine Segnung möglich, die nicht als Amtshandlung galt. Ein Eintrag in das Kirchenbuch der Gemeinde ist auch rückwirkend möglich. Pfarrer können wohl eine Trauung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ablehnen; dann ist es Aufgabe des Superintendenten, dafür zu sorgen, dass die Trauung in einer anderen Kirchengemeinde stattfindet. Bislang war – seit einiger Zeit – nur in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau die Segnung von Lebenspartnern mit der klassischen kirchlichen Trauung völlig gleichgestellt. Mit Zustimmung wurde freilich auch die wohlwollende Haltung zur Homosexualität des Präses des Gnadauer Verbandes und Vorsitzenden der Deutschen Evangelischen Allianz und EKD-Ratsmitglied, Michael Diener (Kassel) aufgenommen. Bis vor kurzem wäre eine solche Haltung bei „Gnadau“ undenkbar gewesen. Dazu ist auch ein innerevangelikaler Konflikt aufgebrochen („offener Brief“ von Ulrich Parzany) (vgl. auch ideaSpektrum 3/2016 vom 20. Januar 2016, S. 32, West).


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